Gute Nachricht: Einbrüche auf Mallorca sind selten, und die Einbrecher machen meist nicht mehr kaputt als unbedingt nötig. Vorsorge ist trotzdem ratsam!

Im Falle eines Einbruchs gibt es für Opfer in Spanien zunächst eine sehr gute Nachricht. Während in Deutschland die Schadenshöhe durch böswillige Beschädigungen häufig den Wert der entwendeten Gegenstände übertrifft, kommt Vandalismus in Spanien so gut wie nie vor. Einbrecher beschädigen in der Regel nur, was nötig ist, um Zutritt zu einer Immobilie zu erlangen. Einmal ins Objekt eingedrungen, wird eher zielgerichtet gestohlen, was sich gut transportieren lässt und wofür man rasch und unkompliziert Geld bekommt.
Begehrtes Diebesgut sind daher Schmuck, Bargeld und auch mal Silberbesteck. Elektronische Geräte stehen nicht sehr hoch im Kurs, insbesondere seit die Gefahr besteht, dass ein Handy geortet werden könnte.
Gemälde, wertvolle Teppiche, teures Porzellan oder Ähnliches wird Ihnen kaum jemand stehlen. Eher noch wird das Gartenmobiliar entwendet, wenn es ungesichert im Freien steht. Kommt es zum Einbruch oder Diebstahl, so sind die folgenden Schritte einzuhalten:

  • Eine Meldung bei der Polizei ist unerlässlich. Hier sollten bei aller Aufregung alle gestohlenen Gegenstände mit deren Wiederbeschaffungswerten angegeben werden. Nachmeldungen können stets erfolgen, aber ein Polizeibesuch ist langwierig und lästig genug.
  • Der Versicherer sollte umgehend benachrichtigt werden. Wurde in eine Ferienimmobilie eingebrochen so sollte auch der Versicherer am Hauptwohnsitz benachrichtigt werden. Denn in der Ferienimmobilie sind nur Gegenstände versichert, die dort dauerhaft verbleiben. Schmuck gehört somit eher zum Hausrat des Hauptwohnsitzes und ist über die Außenversicherung versichert.
  • Auch wenn bei Vertragsabschluss pauschale Summen für Wertgegenstände vereinbart wurden: Im Schadensfall werden Sie Nachweise hinsichtlich der Existenz und der Werte teurer Gegenstände beibringen müssen. Dies ist ein durchaus legitimes Verfahren der Versicherer. Nicht für jeden Gegenstand werden solche Kaufbelege noch vorhanden sein. Oft reichen dann beispielsweise Fotos als Belege. Bei sehr teuren Gegenständen liegt die Latte natürlich höher. Dann sollte man die Anschaffungsbelege vorweisen können. Sind diese nicht mehr vorhanden, kann der Verkäufer (etwa der Juwelier) in der Regel einen Ersatzbeleg erstellen.
  • Ähnliche Anforderungen gelten für Raub auf offener Straße. Ein Raubüberfall setzt üblicherweise eine Gefahr für Leib und Leben voraus. Dies sollte auch der Polizei gegenüber erwähnt werden, denn es gilt, was im Polizeibericht steht. Wird im Café lediglich die Unaufmerksamkeit ausgenutzt, so ist mit einer Entschädigung durch eine Versicherung eher nicht zu rechnen.

Warum sich Langfinger über Zertifikate freuen

Bei Abschluss einer Hausratversicherung wird ein Aspekt gelegentlich unterschätzt: Im Falle eines Einbruchs achtet die Versicherungsgesellschaft sehr genau auf die bei Vertragsabschluss gemachten Angaben.
In diesem Zusammenhang ist es ratsam, besonders wertvolle Gegenstände dem Versicherer vorab zu nennen. Transparenz hilft im Falle eines Schadens, Zweifel von vornherein auszuräumen und leidige Diskussionen zu vermeiden.
Skeptisch werden Gutachter zum Beispiel wenn Wertgegenstände und wichtige dazugehörige Dokumente wie zum Beispiel Wertnachweise, gemeinsam am selben Ort aufbewahrt werden. Das entspricht nicht dem üblichen Verfahren, weil dann im Falle eines Diebstahls auch die besagten Dokumente fehlen und somit ein wichtiges Nachweismittel gegenüber dem Versicherer.
Für einen Einbrecher hingegen sind diese Papiere pures Geld, denn findet er auch das Zertifikat des Herstellers und die Originalverpackung, dann wird er beim Hehler einen sehr viel besseren Preis erzielen. Daher gehören Anschaffungsbelege, Zertifikate und andere Dokumente unbedingt an einen anderen Ort. Hier gilt das gleiche Prinzip wie für die EC-Karte, deren Code man ja auch nicht auf einem Stück Papier aufschreibt, das man mit der Karte im Portemonnaie herumträgt.

Weitere Punkte unserer Checklist:

Bei Vertragsabschluss angegebene Sicherungen müssen auch tatsächlich vorhanden und in Betrieb sein. Eine Alarmanlage schützt nur den, der diese auch bei kurzen Abwesenheiten einschaltet. Diebe sind aufmerksam und bemerken, wenn die Terrassentür geöffnet bleibt und sich niemand im Haus befindet.
Wer angibt, sein Haus sei vergittert, der sollte bedenken, dass dies dann für alle Öffnungen gilt, durch die eine kleine Person eindringen kann. Somit wäre auch das schmale Fenster des Abstellraums mit Gittern zu versehen.

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