Im Jahr 2015 wurden so viele Drohnen (auch Copter genannt) verkauft wie noch nie. Copter sind zwischenzeitlich für jedermann erschwinglich und lassen sich vom Nutzer vom Boden aus mit dem Smartphone, Computer oder Tablet steuern. Eine einfache Hobby-drohne ist bereits für unter 100 Euro erhältlich. Das fliegen von Drohnen entwickelt sich momentan zum Hobbysport, denn sie ermöglichen spektakuläre Luftaufnahmen. Leider beinhalten die Bedienungsanleitungen dieser Geräte keinen Hinweis auf die Versicherungspflicht oder die Gesetzgebung.
Drohnen dringen in immer mehr Bereiche vor. Nicht nur Militär, sondern auch Polizei und Feuerwehr setzen zunehmend auf Drohnen, um sich einen schnellen Űberblick der Einsatzorte machen zu können. Bei professionellen Drohnen liegen die Preise  – je nach Technikeinsatz –  bis zu mehreren 10.000 Euro.
Sowohl gewerbliche als auch Hobbynutzer müssen bei unbemannten Fluggeräten wie Drohnen, Multicoptern oder Quadrocoptern eine Reihe von Regeln beachten.
Für Fluggeräte mit mehr als fünf Kilo Gewicht muss eine spezielle Halterhaftpflicht-versicherung für Luftfahrzeuge abgeschlossen werden. Viele gehen davon aus, dass dies über die private Haftpflichtversicherung abgedeckt ist. Dies ist jedoch nicht der Fall.
Rechtlich gesehen gelten Flugobjekte laut Luftverkehrsgesetz als Luftfahrzeuge und sind somit „versicherungspflichtig“. Dies hat auch bei einer privaten Nutzung Gültigkeit. Hinzu kommt, dass die Abgrenzung zwischen privater Hobby-Drohne und der gewerblichen Drohne oft schwierig ist.
Beispiel:
Wenn Videos oder Bilder des Fluges in soziale Netzwerke wie Youtube, Facebook etc. gestellt werden, kann das von den zuständigen Behörden bereits als gewerbliche Nutzung angesehen werden. Bedenken Sie auch, dass „das Recht am eigenen Bild“ auch für Luftaufnahmen gilt.
Im Sommer 2014 hat die spanische Regierung das Gesetz erlassen, dass jeder Besitzer eines unbemannten Flugobjektes eine „Halterhaftpflichtversicherung“ abschliessen muss, die für eventuelle Schäden aufkommt, die durch den Betrieb des Fluggerätes entstehen.
  • Drohnen unter 20 kg / Flugsicherungsgesetz RD 3772001
  • Drohnen über 20 kg / Flugsicherungsgesetz CE 785/2004
Zudem ist für die gewerbliche Nutzung von Drohnen eine Aufstiegserlaubnis fällig, die von den Luftfahrtbehörden ohne Vorlage einer entsprechenden „Halterhaftpflichtversicherung“ nicht ausgehändigt wird. Darüber hinaus müssen
Wer indes ohne Versicherungsschutz die Drohne aufsteigen lässt, riskiert nicht nur ein Bußgeld, sondern muss im Schadensfall auch mit seinem Privatvermögen für den
entstandenen Schaden haften.
Das Schadenspotential ist immens. Hohe Sach- und Personenschäden sind ein realistisches Szenario. Abstürze auf Fahrzeuge, Gebäude oder gar Personen, sowie Kollisionen mit einer Hochspannungsleitung sind absolut denkbar.
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